In dem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch werden Inhalt und Dauer der Einzeltherapie individuell besprochen. Diagnostik, Aktenlage geben die Orientierung, Therapieerfahrung und der Grad der Selbstreflexion werden grundsätzlich einbezogen. Der Leitsatz Carl Rogers, „ Den Menschen dort abholen, wo er steht.“ gilt besonders hier. Die therapeutischen Ziele der „Individualpsychologische Verkehrstherapie“ sind ideal abgestimmt auf die Fragestellungen der Begutachtungsleitlinien. Einsicht, Selbsterkenntnis und eine darauf bauende Stabilität in der Verhaltensänderung sind die Voraussetzung zur Reduzierung der Rückfallwahrscheinlichkeit, dem langfristigen Ziel der Verkehrstherapie.
„Auffälligkeiten bieten auch immer eine Gelegenheit über sich nachzudenken und etwas zu verändern.“
Zudem werden die notwendigen, parallel laufend medizinischen Maßnahmen, orientiert an den gültigen „Begutachtungsleitlinien für Fahreignung der BAST“ empfohlen und auch begründet. Die stabile Veränderung des Konsumverhaltens muß belegt werden.
Zum Abschluß ihrer Verkehrstherapie, die formalen Bedingungen der Begutachtungsleitlinien müssen erfüllt sein, erhalten sie eine Bescheinigung, die bei ihrer Begutachtung vorzulegen ist.
Orientiert an den medizinischen Befunden ( Urinscreening, Haaranalyse oder / und Laborbefunde ), ergeben sich beispielsweise folgende Möglichkeiten der Therapie :
Kurzmaßnahme | ( kürzer als 3 Monate ) | 10 – 12 Einzelstunden |
Mittelfristige Maßnahmen | ( 3 – 6 Monate) | 12 – 15 Einzelstunden |
Langfristige Maßnahmen | ( 6 – 12 Monate ) | 15 – 20 Einzelstunden |
Zu den Kosten der Einzeltherapie | ( 50 Minuten ) | 80 Euro pro Einzelstunde |
Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Arbeitslose | ( Nachweise erforderlich ) | 70 Euro pro Einzelstunde |
( Ein Tip zum Schluß: Erkundigen sie sich doch einfach bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle oder den Begutachtungsstellen über die Zuverlässigkeit der Anbieter. Diese haben langjährige Erfahrung mit der Thematik.)